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BGH - Entscheidung vom 11.02.1987

IVa ZR 144/85

Normen:
AKB § 2 Abs. 2c
StGB § 44, § 69 Abs.1 S.1
StVG § 4, § 21 Abs.1 Nr.1, § 25
StVZO § 4 Abs.1

Fundstellen:
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung (AKB) § 1 Abs. 2 Satz 4 Vorläufige Deckung 1
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung (AKB) § 2 Abs. 2c, Fahrverbot 1
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung (AKB) § 8 Abs. 1 Klagefrist 1
BGHR VVG § 12 Abs. 3 Fristversäumung 1
BGHR VVG § 23 Abs. 1 Kraftfahrzeug 1
DAR 1987, 223
DRsp II(229)240a
MDR 1987, 746
NJW 1987, 1827
VRS 73, 28
VersR 1987, 897

Die Klägerin nimmt den Beklagten im Wege des Rückgriffs gemäß § 3 Nr. 9 PflVG wegen von ihr erbrachter Haftpflichtversicherungsleistungen in Höhe von insgesamt 50.999,76 DM aus Anlaß eines vom Beklagten verschuldeten [...]
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