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BGH - Entscheidung vom 09.07.1987

III ZR 167/86

Normen:
BGB § 839 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BDSG § 45 Satz 2 Schuldnerverzeichnis 1
BGHR ZPO § 915 Datenschutz 1
DRsp I(147)241a
VersR 1988, 38

»Selbst wenn die Entscheidung des zuständigen Beamten, die Zwangsvollstreckung gegen den Kl. weiter zu betreiben, als pflichtwidrig anzusehen wäre, mußte der Rev. der Erfolg versagt bleiben, weil es am Verschulden [...]
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