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BGH - Entscheidung vom 24.03.1987

VI ZR 217/86

Normen:
BGB § 203 Abs.2

Fundstellen:
BB 1987, 1706
BGHR BGB § 203 Abs. 2 Höhere Gewalt 1
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Fristbeginn 1
DRsp I(112)137d
JZ 1987, 887
MDR 1987, 924
NJW 1987, 3120
VersR 1987, 820

Aufgrund von Beschuldigungen, die die Beklagte später als unwahr zugestanden hat, war die Klägerin vom 26. Oktober 1980 bis 5. Februar 1981 in Untersuchungshaft. Die Klägerin hat die Beklagte deshalb auf Zahlung eines [...]
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