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BGH - Entscheidung vom 09.07.1987

I ZR 147/85

Normen:
WZG § 24, § 11 Abs. 5

Fundstellen:
BGHR WZG § 11 Abs. 5 Nr. 1 Wiederaufnahme 1
BGHR WZG § 24 Abs. 1 Benutzungszwang 1
BlPMZ 1987, 399
DB 1987, 2409
GRUR 1987, 825
MDR 1988, 113
MittDPatAnw 1988, 16
NJW-RR 1987, 1444

Die Klägerin ist Inhaberin des für pharmazeutische Produkte eingetragenen Warenzeichens 'Helopyrin'. Sie verwendet es zur Bezeichnung eines Arzneimittels, das zur Behandlung fieberhafter Erkrankungen bestimmt ist. Das [...]
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