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BGH - Entscheidung vom 17.02.1987

VI ZR 81/86

Normen:
BGB § 426 Abs. 1, § 840 Abs. 1, § 823
RVO § 636, § 637

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 7
BGHR BGB § 840 Abs. 1 Gesamtschuldnerausgleich 1
BGHR RVO § 636 Abs. 1 Arbeitnehmer 1
BauR 1987, 469
DB 1987, 1838
DRsp I(147)232a-b
DRsp VI(604)168e
DRsp-ROM Nr. 1992/3271
JuS 1988, 341
MDR 1987, 749
NJW 1987, 2669

Die Beklagte hatte in G. als Generalunternehmer die Errichtung eines Einkaufzentrums übernommen. Sie hatte die D. & S. OHG (im folgenden: D.) als Subunternehmer mit Arbeiten im Innenausbau beauftragt. Am 23. September [...]
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