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BGH - Entscheidung vom 02.06.1987

VI ZR 174/86

Normen:
BGB § 823
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 9
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Beweislast 9
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 2
BGHR ZPO § 412 Einwendungen 1
DfS Nr. 1994/386
MDR 1987, 1017
NJW 1988, 762

Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 10. Mai 1984 während des von ihm anhängig gemachten Rechtsstreites verstorbenen Ehemannes Günther S. (im folgenden: Patient). Dieser wurde am 19. Juli 1983 wegen [...]
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