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BGH - Entscheidung vom 15.01.1987

I ZR 112/84

Normen:
UWG § 3, § 6a, § 6b
GWB § 38 Abs. 1, 2

Fundstellen:
BGHR GWB § 38a Abs. 2 Irreführung 1
BGHR UWG § 3 Preisempfehlung 1
BGHR UWG § 6a, Großhändlerwerbung 1
BGHR UWG § 6b, Kaufscheinhandel 1
BGHZ 99, 314
DRsp II(236)306a-c
GRUR 1987, 367
MDR 1987, 379
NJW 1987, 1084

Die Beklagte handelt mit Möbeln, Gardinen, Teppichen und Elektrogeräten. Sie hat Niederlassungen in B, H, M und an zahlreichen anderen Orten im Bundesgebiet. In der Werbung, auch gegenüber dem letzten Verbraucher, [...]
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