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BGH - Entscheidung vom 04.06.1987

I ZR 109/85

Normen:
Deutsch-französisches Abkommen vom 8.3.1960 über den Schutz von Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen pp.
UWG § 1

Fundstellen:
BGHR Deutsch-Französisches Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen u. anderen geographischen Bezeichnungen, Rufausbeutung 1
BGHR UWG § 1 Rufausbeutung 2
DRsp II(236)310c-e
MDR 1988, 205
NJW 1988, 644

Die Klägerin zu 1) ist eine nach französischem Recht mit eigener Rechtspersönlichkeit und Klagebefugnis ausgestattete Organisation der französischen Champagnerwirtschaft, die Klägerinnen zu 2) - 4) sind französische [...]
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