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BGH - Entscheidung vom 14.07.1987

IX ZR 57/86

Normen:
BGB § 242, § 398, § 812, § 1157, § 1169, § 1192

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Auskunftsanspruch 4
BGHR BGB § 398 Übererlös 1
DB 1987, 2405
DNotZ 1988, 155
DRsp-ROM Nr. 1992/2978
DRsp I(120)160a
DRsp I(154)175a
MDR 1988, 47
WM 1987, 1127

Die Klägerin verlangt von der beklagten Bank im Wege der Stufenklage Auskunft über einen im Zwangsversteigerungsverfahren etwa erzielten Übererlös und ihre Verurteilung, diesen an sie zu zahlen. Die Parteien waren [...]
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