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BGH - Entscheidung vom 18.03.1987

IVa ZR 205/85

Normen:
VVG § 180a
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHR VVG § 180a Abs. 1 Anscheinsbeweis 1
BGHZ 100, 214
DRsp II(230)102f
DRsp IV(413)199c
DRsp-ROM Nr. 1992/3210
JZ 1987, 735
JuS 1987, 829
MDR 1987, 649
NJW 1987, 1944
VersR 1987, 503

Der 1964 geborene Sohn der Kläger, B, hatte bei der Beklagten eine Unfallversicherung abgeschlossen. Danach waren im Falle seines unfallbedingten Todes 15.000 DM an seine Erben zu zahlen. B verstarb am 9. Juni 1983 an [...]
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