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BGH - Entscheidung vom 09.12.1987

IVb ZR 4/87

Normen:
ZPO § 253 Abs. 4, § 130 Nr. 1, § 518 Abs. 4

Fundstellen:
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1 Parteibezeichnung 2
BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Parteibezeichnung 3
BGHR ZPO § 547 Aufhebung 1
BGHZ 102, 332
DRsp IV(413)204b-c
FamRZ 1988, 382
MDR 1988, 393
NJW 1988, 2114
VersR 1988, 586

Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Der Kläger, der bis 1984 in N. als Arzt tätig gewesen ist, hat gegen die Beklagte Klage auf Auskunftserteilung erhoben, wobei er sich in der Klageschrift lediglich mit Vor- und [...]
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