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AG Hamburg - Entscheidung vom 17.12.1987

49 C 667/86

Normen:
BGB § 537

Fundstellen:
DRsp I(133)337c
MM 1988, 31
NJW 1988, 914
NJW 1988, 914
NJW 1991, 1912
ZMR 1988, 101
ZMR 1988, 101

Die der Trinkwasserversorgung dienenden Leitungswasserrohre im Hause, in dem der Bekl. wohnt, bestanden aus Blei. Dies führte zu einem den in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 40 Mikrogramm/l um ein [...]
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