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SchlHOLG - Entscheidung vom 12.02.1986

9 U 50/85

Normen:
ZPO § 137

Fundstellen:
DRsp IV(412)191c
SchlHA 1986, 91

»...Nach dem Inhalt der Sitzungsniederschrift hat eine mündliche Verhandlung im Sinne der ZPO nicht stattgefunden. Zwar bestimmt § 137 Abs. 1 ZPO , daß »die mündliche Verhandlung dadurch eingeleitet« wird, »daß die [...]
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