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SchlHOLG - Entscheidung vom 27.06.1986

14 U 171/85

Normen:
ZPO § 139 Abs.1, § 296 Abs.1, Abs.2, §§ 527, 528

Fundstellen:
DRsp IV(412)195a-c
NJW 1986, 3146
SchlHA 1986, 181

(a) »...Nach § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat das Gericht durch konkrete Hinweise darauf hinzuwirken, »daß die Parteien über alle erheblichen Tatsachen sich vollständig erklären«. Wenn die Hinweise erst im Termin erfolgen, [...]
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