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SchlHOLG - Entscheidung vom 26.08.1986

1 Ss 303/86

Normen:
BGB § 859 Abs.2
StGB § 32

Fundstellen:
DRsp III(310)144a-b
NStZ 1987, 75
SchlHA 1987, 12

»Es bedarf keiner näheren Darlegung, ob die Handlung des Angekl. den objektiven Tatbestand des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr [§ 315 b StGB] und der gefährlichen Körperverletzung [§ 223 a [...]
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