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SchlHOLG - Entscheidung vom 12.05.1986

5 U 202/84

Normen:
BGB § 906 Abs.2 S.1

Fundstellen:
DRsp I(150)282a-b
MDR 1986, 758
VersR 1986, 978

»Ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB steht den Kl. nicht zu. Sie sind vielmehr .. zur Duldung der von dem Grundstück des Bekl. ausgehenden Geräuschimmissionen verpflichtet. Es ist schon zweifelhaft, ob es sich bei [...]
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