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SchlHOLG - Entscheidung vom 11.08.1986

3 U 9/66

Normen:
ZPO § 255

Fundstellen:
DRsp IV(413)95d
NJW 1966, 1929

Für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung eines Herausgabeanspruches und des bereits unbedingt vereinbarten Anspruchs auf Schadensersatz bejahen darüberhinaus Bunte (aaO.) und Schmidt (aaO.) eine Verbindung der [...]
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