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OVG Berlin - Entscheidung vom 27.03.1986

OVG 2 S 145.85

Normen:
BBauG § 14 Abs.3

Fundstellen:
BauR 1986, 546
DRsp V(527)305d

»...Von einer Bebauungsgenehmigung, die einer Zurückstellung entgegenstehen oder die sich gegenüber einer Veränderungssperre oder einem Bebauungsplan durchsetzen könnte, kann im vorliegenden Verfahren nicht ausgegangen [...]
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