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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 16.05.1986

3 U 103/84

Normen:
BGB § 254
StVO § 21 a

Fundstellen:
DAR 1987, 381
DRsp I(123)315a
VRS 72, 412
VersR 1987, 774

»... Hinsichtlich der mit der Körperverletzung zusammenhängenden Schäden muß sich die Mithaftungsquote .. wesentlich erhöhen, da der Kl. zur Unfallzeit unstreitig unter Verstoß gegen § 21a StVO nicht angegurtet war und [...]
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