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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 12.09.1986

5 AR 17/86

Normen:
BGB § 2258 a Abs.2 Nr.1, § 2273 Abs.2

Fundstellen:
DRsp I(174)229c
Rpfleger 1986, 481

»Gemäß § 2258 a Abs. 2 Nr. 1 BGB hat die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten, die vor einem Notar errichtet sind, bei dem AG zu erfolgen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Dies ist vorliegend [...]
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