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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 20.11.1986

1 Ws 160/86

Normen:
StPO § 172 Abs.1, Abs.2 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(452)116c
MDR 1987, 431
NiedersRpfl 1987, 16

»Die Befugnis, den Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO zu stellen, steht demjenigen, der sich durch eine strafbare Handlung verletzt fühlt, nur dann zu, wenn er sich mit dem Antrag auf Erhebung der öffentl. Klage nach § 171 [...]
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