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OLG Köln - Entscheidung vom 16.07.1986

17 W 529/84

Normen:
BRAGO § 6 Abs. 1 S.2

Fundstellen:
DRsp IV(477)225a
MDR 1987, 594

»Bei der gemeinsamen Prozeßvertretung mehrerer als Gesamtschuldner in Anspruch genommener Streitgenossen auf der Beklagtenseite entsteht i. d. R die erhöhte Gebühr des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO [ BRAGebO ]. ... [...]
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