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OLG Köln - Entscheidung vom 16.09.1986

15 U 38/86

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(145)313b-c
JMBl NRW 1986, 268

(b) »Der Presse sind mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch wahre Berichte untersagt, wenn sie die Intimsphäre des Betroffenen beeinträchtigen oder Mängel und Fehler von ihm ohne Not preisgeben. Die [...]
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