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OLG Köln - Entscheidung vom 18.12.1986

7 U 147/84

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(125)316a-b
NJW 1987, 2936
VersR 1988, 139

»... Der Bekl. zu 2) [Arzt] hat die Gesundheit des Kl. [Patient] rechtswidrig und schuldhaft verletzt, indem er ihm einen ungesicherten und, wie sich nachträglich herausstellte, falschen Befund mitgeteilt hat, obwohl [...]
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