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OLG Köln - Entscheidung vom 09.12.1986

14 UF 233/86

Normen:
BGB § 1580

Fundstellen:
FamRZ 1987, 714
LSK-FamR/Hülsmann, § 1580 BGB LS 2

Das OLG führt aus, das in § 272 BGB normierte Leistungsverweigerungsrecht stehe dem Schuldner nur zu, sofern sich aus dem Schuldverhältnis nicht etwas anderes ergebe. Dieser Vorbehalt greife im Falle des in Streit [...]
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