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OLG Koblenz - Entscheidung vom 19.09.1986

15 WF 797/86

Normen:
BGB § 426 Abs.1 S.1
ZPO § 323 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(415)181a
FamRZ 1986, 1232

»...Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse [i. S. des § 323 Abs. 1 ZPO] wäre dann anzunehmen, wenn der Bekl. seinen Verpflichtungen, das bei der Sparkasse B. aufgenommene Darlehen zurückzuführen, nachhaltig, d. h. [...]
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