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OLG Hamm - Entscheidung vom 22.04.1986

27 U 282/85

Normen:
KO § 31 Nr.2

Fundstellen:
DRsp IV(438)201c-d
GmbH-Rdsch 1987, 23

(c) »Seinem Wortlaut nach paßt § 31 Nr. 2 KO nur auf Fälle, in denen der Gemeinschuldner und sein Vertragspartner natürliche Personen sind, weil nur zwischen solchen ein Angehörigenverhältnis der im Gesetz [...]
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