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OLG Hamm - Entscheidung vom 04.02.1986

24 U 221/85

Normen:
BGB §§ 130, 631
VOB/B § 16 Nr.3 Abs.1, Abs.2

Fundstellen:
BB 1986, 765
BauR 1986, 587
DRsp I(138)512f
MDR 1986, 497
ZfBR 1987, 120

»... Da es sich bei der [der Schlußzahlung gleichstehenden] Abrechnung um eine an einen Abwesenden gerichtete Willenserklärung handelte, richtet sich ihr Zugang nach § 130 BGB . Zugegangen und damit wirksam wurde sie [...]
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