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OLG Hamm - Entscheidung vom 26.11.1986

11 U 25 1/86

Normen:
ZPO § 769, §§ 935 ff.

Fundstellen:
DRsp IV(421)174b-c
MDR 1987, 505

(b) »Da keine Vollstreckungsklage vorliegt, scheidet eine unmittelbare Anwendung des § 769 ZPO aus. Bedenken gegen eine analoge Anwendung des § 769 ZPO bei einer Deliktsklage bestehen zunächst deshalb, weil das Gesetz [...]
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