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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.06.1986

28 U 292/85

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(125)318d
VersR 1988, 192

»... Nach fester Rechtspr. ist der Anwalt.., soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, daß er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichst [...]
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