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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.05.1986

5 Ss 323/85 - 253/85 I

Normen:
StPO § 244 Abs.2, Abs.4 S.2, § 261

Fundstellen:
DRsp IV(455)109a-b
JR 1987, 258
NStZ 1987, 137

Der Angekl. hat mit der Revision eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO ) gerügt und geltendgemacht, die Strafkammer hätte im vorl. Fall von sich aus einen weiteren [...]
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