»... Die Strafvollstreckungskammer hat es gesetzwidrig unterlassen, den Verurteilten vor der Entscheidung gem. § 463 Abs. 3 Satz 1, § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO mündlich anzuhören. Die Frage, ob das Gericht in jedem Falle [...]
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