»... [Die Kl. hat ..] ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1579 Nr. 6 BGB verwirkt. ... [Sie] hat nämlich am 13. 8. 1980 Ä also noch während der Ehe der Parteien Ä das Kind M. geboren. In dem Verfahren 401 C 1706/82 AmtsG [...]
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