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LG Stuttgart - Entscheidung vom 17.01.1986

6 S 203/85

Normen:
BGB § 242, § 260 Abs.1
KO § 6, § 43

Fundstellen:
DB 1986, 643
DRsp IV(438)193a-b

(a) »... Die bestellten und in Rechnung gestellten [Waren] wurden der Gemeinschuldnerin lediglich unter Eigentumsvorbehalt geliefert, so daß die Kl. aufgrund Zahlungsverzugs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wäre [...]
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