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LG Saarbrücken - Entscheidung vom 25.09.1986

5 T 521/86

Normen:
BGB § 749
BSHG § 88 Abs.1
ZPO § 115 Abs.2, § 120, § 125
ZVG § 181 Abs.1, Abs.2,

Fundstellen:
DRsp IV(409)239c-d
Rpfleger 1987, 125

»Die Kammer verkennt nicht, daß in der Rechtspr. auch gegenteilige Meinungen vertreten werden (vgl. etwa OLG Bremen FamRZ 1983, 637), ist jedoch der Auffassung, daß ein zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits [...]
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