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LG Krefeld - Entscheidung vom 24.04.1986

26 Qs 87/86

Normen:
StPO § 464 a Abs.2 Nr.2
ZPO § 91 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(466)197c
Rpfleger 1986, 407

»Nach § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den erstattungsfähigen Auslagen des Angekl. auch die Rechtsanwaltsgebühren, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Nach der letztgenannten Vorschrift sind jedoch [...]
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