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LG Kiel - Entscheidung vom 25.06.1986

1 T 37/86

Normen:
ZPO § 127 Abs.2 S.2

Fundstellen:
DRsp IV(409)232f
MDR 1986, 943

»Im Falle der Berufung wäre die Berufungssumme nicht erreicht. Hieraus leitet die Rechtspr. die fehlende Statthaftigkeit der Beschwerde [gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe] in Analogie zu § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO [...]
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