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LG Duisburg - Entscheidung vom 23.01.1986

9 O 208/85

Normen:
BGB a.F. § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1
KunstUrhG § 22 S. 1

Der schwerwiegende Eingriff in das Persönlichkeitsrecht führt nach der zum 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung zu einem Schmerzensgeldanspruch unmittelbar aus den verletzten Grundrechtsnormen und kann nicht [...]
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