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LG Bayreuth - Entscheidung vom 29.07.1986

StVK 147/86 (8. UH)

Normen:
StVollzG § 22 Abs. 2, § 33 Abs. 1 Satz 3 und 4

I. Der Antragsteller verbüßt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr wegen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und eine weitere Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Volksverhetzung. Mit seinem [...]
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