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BayObLG - Entscheidung vom 09.06.1986

2 Z 108/85

Normen:
BGB §§ 502, 503

Fundstellen:
DNotZ 1987, 213
DRsp I(130)259c-d
Rpfleger 1986, 371

»... Beim Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht muß zwischen der Rechtsmacht, durch Abgabe einer Willenserklärung den Wiederkaufs- oder Vorkaufsfall auszulösen (das Wiederkaufs- oder Vorkaufsrecht »auszuüben«), und dem [...]
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