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BVerwG - Entscheidung vom 22.07.1986

1 D 178.85

Normen:
BDO §§5 ff., § 14
StGB § 243 Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
BVerwGE 83, 217
DRsp V(570)387d
DVBl 1987, 252
ZBR 1987, 63

»Die in einem Diebstahl in einem »besonders schweren« Fall (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) zum Ausdruck gekommene kriminelle Intensität offenbart einen höchst bedenklichen Charaktermangel, der geeignet ist, nicht nur das [...]
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