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BGH - Entscheidung vom 08.04.1986

VI ZR 92/85

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DAR 1986, 317
DRsp I(123)310a-c
ES Kfz-Schaden L-1/26
VRS 71, 242
VersR 1986, 914

(a) »... Das BerGer. geht zwar zutreffend davon aus, daß der Erwerbsschaden des Geschädigten vielfach nach dem entgangenen Bruttoverdienst berechnet werden kann, weil auch eine dem Geschädigten zufließende [...]
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