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BGH - Entscheidung vom 10.07.1986

I ZR 102/84

Normen:
BGB § 137
UrhG § 32, § 97 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 137 Unterlizenzvergabe 1
BGHR HGB § 352 Abs. 1 Unerlaubte Handlung 1
BGHR UrhG § 17 Abs. 1 Vermietungsrecht 1
BGHR UrhG § 32 Unterlizenz 1
BGHR UrhG § 34 Abs. 1 Unterlizenz 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Lizenzgebühr 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Satz 2 Verletzungsgewinn 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Vermietungsrecht 1
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Zug-um-Zug-Verurteilung 1
GRUR 1987, 37
MDR 1987, 117
NJW-RR 1987, 181
Rpfleger 1987, 37

Die Parteien sind Filmverwertungsunternehmer. Die Klägerinnen, die der Beklagten für eine Reihe von Filmen die Videoauswertung überlassen haben, beanspruchen Schadensersatz, weil die Beklagte für die Vermietung von [...]
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