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BGH - Entscheidung vom 11.06.1986

VIII ZR 153/85

Normen:
BGB §§ 249, 250

Fundstellen:
DRsp I(123)308b
WM 1986, 1115

»... Besteht der Schaden wie hier .. in der Belastung mit einer Verbindlichkeit, so geht der Ersatzanpruch des Geschädigten nach § 249 Satz 1 BGB zwar grundsätzlich nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung von der [...]
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