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BGH - Entscheidung vom 21.10.1986

4 StR 563/86

Normen:
StGB § 15 § 20 § 212 Abs. 1
StPO § 261

Fundstellen:
BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 6
NStE Nr. 2 zu § 212 StGB
StV 1987, 92

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem hat es ausgesprochen, daß der Angeklagte verpflichtet ist, den Erben des von ihm [...]
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