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BGH - Entscheidung vom 04.06.1986

I ZB 5/85

Normen:
WZG § 4 Abs. 1 und 3

Fundstellen:
BGHR WZG § 4 Abs. 3 Verkehrsdurchsetzung 1
GRUR 1986, 894
MDR 1987, 26
MittDPatAnw 1986, 214
NJW-RR 1987, 25

I. Die Anmelderin hat das Zeichen 'OCM' zunächst für 'Teppiche, insbesondere Orientteppiche, Läufer, Brücken, Vorleger, Matten, Strohmatten und andere Waren, die als Fußbodenbelag dienen', angemeldet. Die [...]
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