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BGH - Entscheidung vom 22.01.1986

I ZR 194/83

Normen:
UrhG § 16, § 17, § 97
ZPO § 287

Fundstellen:
BGHZ 97, 37
DRsp II(244)126c
GRUR 1986, 376
MDR 1986, 645
NJW 1987, 1405

Die Klägerin ist die deutsche Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Aufgrund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern [...]
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