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BGH - Entscheidung vom 06.02.1986

I ARZ 746/85

Normen:
ZPO § 103 Abs. 2

Fundstellen:
MDR 1986, 732
NJW 1986, 2438

Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, daß für die Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht das Vollstreckungsgericht, sondern gemäß § 103 Abs. 2 ZPO das Prozeßgericht des ersten Rechtszugs [...]
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