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BGH - Entscheidung vom 09.06.1986

II ZR 193/85

Normen:
BGB § 164, § 167
ScheckG Art. 22
WG Art. 17

Fundstellen:
BB 1986, 1735
BGHR BGB § 164 Abs. 1 Bankvollmacht 1
BGHR BGB § 167 Anscheinsvollmacht 1
BGHR ScheckG Art. 22 Gültigkeitseinwendungen 1
DB 1986, 1870
DRsp II(224)166c
MDR 1987, 30
WM 1986, 901

Die Klägerin, eine Sparkasse, ist Inhaberin eines Verrechnungsschecks über 150.000 DM, der von den Handlungsbevollmächtigten D und S namens der verklagten Volksbank am 26. März 1984 ausgestellt und auf deren Konto bei [...]
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