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BGH - Entscheidung vom 10.10.1986

V ZR 247/ 85

Normen:
BGB §§ 125, 313

Fundstellen:
DB 1987, 377
DRsp I(125)304a-b
NJW 1987, 1069
WM 1987, 215
ZMR 1987, 86

»... Der zweifelsfrei beurkundungsbedürftige Optionsvertrag ist nach den §§ 313 , 125 BGB nichtig, wenn weitere, nicht zum Grundstücksgeschäft gehörende, aber mit diesem eine rechtliche Einheit bildende Vereinbarungen [...]
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